Monat: April 2021
Aussetzung der Gebühren für OGS und BiMi
Anbei der aktuelle Elternbrief zur Info…
Mit freundlichen Grüßen,
P. Grewatta
Hamm bleibt im Distanzunterricht
Samstag, 17.04.2021 – Offizielle Pressemitteilung der Stadt Hamm –
Die Schulen in Hamm dürfen ab Montag, 19. April, doch noch im Distanzunterricht bleiben. Das NRW-Gesundheitsministerium gab dafür nun grünes Licht. Für den Montag gilt eine Betreuungsgarantie.
„Kein Grund zur Freude, aber dringend erforderlich“, fasst Oberbürgermeister Marc Herter die Situation zusammen. Die Schulen in Hamm dürfen nun doch ab Montag im Distanzunterricht bleiben. Nachdem das Land NRW noch am Freitagmorgen eine solche Regelung abgelehnt hat, dürfen nun auch der Kreis Gütersloh und die Stadt Hamm bereits am Montag so verfahren. Die Erlaubnis kam nach mehreren Krisenstabsrunden der Stadt Hamm und Gesprächen mit dem MAGS am Samstagabend.
„Der Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, ihrer Familien und Lehrkräfte geht vor. Deswegen ist es gut, dass das Land NRW heute – wenn auch spät – doch noch den Weg für einen Verbleib im Distanzunterricht frei gemacht hat,“ so Herter. Hamm wird dazu in eigener Regie per Allgemeinverfügung tätig, da die Landesvorgabe der Corona-Betreuungsverordnung, drei Tage über RKI 165 zu liegen, aktuell nicht erfüllt ist. Grundlage ist der Präzedenzfall der Stadt Dortmund, die am späten Freitagabend vom NRW-Gesundheitsministerium grünes Licht für die Beibehaltung der Schulschließung am Montag erhalten hatte. In der gesamten nächsten Woche wird in Hamm kein Präsenzunterricht stattfinden.
Das Hin- und Her im Land ist auch für uns als Städte kaum noch erträglich, deshalb habe ich allergrößtes Verständnis für Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die Kurzfristigkeit der jetzt getroffenen Entscheidung kritisch sehen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass der Bereich Schule in der Landeszuständigkeit liegt und wir deshalb ohne Genehmigung aus Düsseldorf nicht handeln können.
Haben Eltern aufgrund der Kurzfristigkeit keine Betreuungsmöglichkeit, können ihre Kinder am Montag trotzdem die Schule besuchen. Das Antragserfordernis für die Notbetreuung entfällt an diesem Montag. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter. „Es wird kein Kind nach Hause geschickt,“ spricht OB Herter eine Betreuungsgarantie aus. Ab Dienstag gelten dann die bekannten Regeln der pädagogischen Betreuung wie in der Vorwoche. Mit den Elternvertreterinnen und -vertretern der Schulen hat Herter für Sonntagabend über die Stadtschulpflegschaft, mit den Schulformsprechern am Montagmorgen jeweils Zoomkonferenzen über das weitere Vorgehen vereinbart.
Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs.
Anbei finden Sie dien offiziellen Elternbrief der Stephanusschule zum Distanzunterricht.
Distanzunterricht ab dem 12.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 22. Februar 2021, wurde der Unterricht für unsere Schulkinder in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Leider wird der Unterricht ab Montag, den 12. April 2021 auf Grund der unsicheren Infektionslage wieder eine Woche ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden. Ab dem 19. April hoffen wir, erneut in den Wechselbetrieb gehen zu können.
Der Besuch der Schule in der Präsenz sowie bereits die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab dem 12. April 2021 wird dann an die Voraussetzung geknüpft sein, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, müssen diese schriftlich widerrufen und können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Informationen zu den Tests und dem geplanten Ablauf finden Sie auf der Internetseite
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
An der Stephanusschule planen wir, die Tests jeweils Mo – Do in der ersten Stunde durchzuführen, so dass jedes Kind zweimal wöchentlich getestet werden kann.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie dem darauf folgenden Wechselunterricht erhalten Sie in Kürze von der entsprechenden Lehrkraft Ihres Kindes.
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Ab dem 12. April wird erneut eine Notbetreuung ermöglicht. Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt. Die Notbetreuung darf aber ausdrücklich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein sollte!
Das beigefügt Formular kann zur Anmeldung der Notbetreuung der kommenden Woche (Distanzunterricht) als auch zur Anmeldung für die folgenden Wochen im Wechselmodell genutzt werden. Bereits vorliegende Anmeldungen ab dem 12. April müssen nicht erneut gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anmeldungen jeweils bis zum Freitag der vorherigen Woche in der Schule ein, so dass eine verlässliche Planung gewährleistet werden kann. Die Anmeldungen der Notbetreuung zum 12. April 2021 müssen bis Samstag, den 10. April per Mail an stephanusschule@grst.schulen-hamm.de eingegangen sein!
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Anbei den Elternbrief zum Wechselunterricht.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,
Patricia Grewatta, Schulleiterin