Liebe Eltern,
Basierend auf der am 19.02.2021 veröffentlichten Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung machen wir Sie darauf aufmerksam, dass laut § 1, Absatz 3 alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe auf dem Schulgelände und im Unterricht verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen.
Sollte aufgrund der Passform keine medizinische Maske zu tragen sein, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.
Uns ist es wichtig, Sie schnellstmöglich über die Maskenpflicht im Grundschulbereich zu informieren, damit Sie alle notwendigen Maßnahmen bis Montag treffen können.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Grewatta