Distanzunterricht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern,

ab Montag, den 22. Februar 2021, wurde der Unterricht für unsere Schulkinder in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Leider wird der Unterricht ab Montag, den 12. April 2021 auf Grund der unsicheren Infektionslage wieder eine Woche ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden. Ab dem 19. April hoffen wir, erneut in den Wechselbetrieb gehen zu können.

Der Besuch der Schule in der Präsenz sowie bereits die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab dem 12. April 2021 wird dann an die Voraussetzung geknüpft sein, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, müssen diese schriftlich widerrufen und können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Informationen zu den Tests und dem geplanten Ablauf finden Sie auf der Internetseite
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

An der Stephanusschule planen wir, die Tests jeweils Mo – Do in der ersten Stunde durchzuführen, so dass jedes Kind zweimal wöchentlich getestet werden kann.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Distanzunterrichts sowie dem darauf folgenden Wechselunterricht erhalten Sie in Kürze von der entsprechenden Lehrkraft Ihres Kindes.

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Ab dem 12. April wird erneut eine Notbetreuung ermöglicht. Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt. Die Notbetreuung darf aber ausdrücklich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein sollte!

Das beigefügt Formular kann zur Anmeldung der Notbetreuung der kommenden Woche (Distanzunterricht) als auch zur Anmeldung für die folgenden Wochen im Wechselmodell genutzt werden. Bereits vorliegende Anmeldungen ab dem 12. April müssen nicht erneut gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anmeldungen jeweils bis zum Freitag der vorherigen Woche in der Schule ein, so dass eine verlässliche Planung gewährleistet werden kann. Die Anmeldungen der Notbetreuung zum 12. April 2021 müssen bis Samstag, den 10. April per Mail an stephanusschule@grst.schulen-hamm.de eingegangen sein!

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Anbei den Elternbrief zum Wechselunterricht.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,

Patricia Grewatta, Schulleiterin

Maskenpflicht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

Basierend auf der am 19.02.2021 veröffentlichten Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung machen wir Sie darauf aufmerksam, dass laut § 1, Absatz 3 alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe auf dem Schulgelände und im Unterricht verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen.

Sollte aufgrund der Passform keine medizinische Maske zu tragen sein, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.

Uns ist es wichtig, Sie schnellstmöglich über die Maskenpflicht im Grundschulbereich zu informieren, damit Sie alle notwendigen Maßnahmen bis Montag treffen können.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Grewatta

Aktuelles: Bewegliche Ferientage und pädagogischer Tag

Sehr geehrte, liebe Eltern!

Das Team der Stephanusschule möchte Sie darauf hinweisen, dass die für den 15. und 16. Februar angesetzten beweglichen Ferientage trotz der aktuellen Lage bestehen bleiben.

An diesen beiden Tagen finden kein Unterricht sowie auch keine Notbetreuung statt!

Bitte berücksichtigen Sie diese beiden Tage langfristig in Ihren persönlichen Planungen.

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass wir auf die Durchführung unseres pädagogischen Tages am 22.02.2021 verzichten werden, um an diesem Tag für Ihre Kinder im vollen Umfang zur Verfügung zu stehen. Der pädagogische Tag für das Kollegium wird auf den 03.05.2021 verschoben.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team der Stephanusschule